Sehr geehrte Kunden,
das Jahr neigt sich dem Ende und die Neuregelungen des EEG 2009 rücken in greifbare Nähe. Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst...
Darüber hinaus möchten wir Sie über den Photovoltaik Anlagenpass informieren, eine Initiative zur Qualitätssicherung für Photovoltaikanlagen des Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und des Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), Lesen Sie hier mehr dazu...
Vergütungssätze nach neuem EEG*:
Das EEG 2009 hat einige grundlegende Neuregelungen für die Photovoltaikförderung hervorgebracht. Die wichtigsten Aspekte und Faktoren, die Sie betreffen, haben wir im Folgenden zusammengefasst: (Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft BSW e.V.: "EEG 2009. Wichtigste Änderungen und Fördersätze Photovoltaik")
Dachanlagen
Jahr der Inbetriebnahme |
≤ 30 kW (ct/kWh) 8 % p.a. in 2009/2010 |
ab 30 kW (ct/kWh) 8 % p.a. in 2009/2010 |
ab 100 kW (ct/kWh) 10 % p.a. in 2009/2010 |
ab 1000 kW (ct/kWh) 10 % in 2010* |
2008 |
46,75 |
44,48 |
43,99 |
43,99* |
2009 |
43,01 |
40,91 |
39,58 |
33,00 |
2010 |
39,57 |
37,64 |
35,62 |
29,70 |
*Vergütungsklasse wurde neu eingeführt, daher ein großer Degressionssprung von 25% in 2009
Freiflächenanlagen
Jahr der Inbetriebnahme |
(ct/kWh) 10 % p.a. in 2009 und 2010, 9% p.a. ab 2011 |
2008 |
35,49 |
2009 |
31,94 |
2010 |
28,75 |
Weitere Neuerungen:
A. Der "Fassadenbonus" von 5ct/kWh für fassadenintegrierte Anlagen wurde gestrichen
B. Ein Bonus für selbst genutzten Photovoltaikstrom wurde eingerichtet. Der Bonus gilt für eine Anlagengröße bis 30 kW.
Schaubild zum Bonussystem
Wird der PV-Strom selbst verbraucht, wird zukünftig eine Vergütung von 25,01ct/kWh gezahlt. Die Rentabilität im Vergleich zu teurem Haushaltsstrom erhöht sich bei steigenden Energiepreisen.
Ungeklärt bleibt jedoch weiterhin die Frage, ob der eigen verbrauchte Strom tatsächlich mehrwertsteuerfrei ist. Dazu kommentierte der BSW: Auch Anlagenbetreiber, die Solarstrom selbst nutzen sollen Anspruch auf volle Umsatzsteuerrückerstattung bei der Anschaffung haben. Da es sich in diesem Fall jedoch aus einkommenssteuerrechtlicher Sicht um eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen handelt, wenn produzierter Solarstrom selbstgenutzt wird, muss in diesem Fall u.U. Umsatzsteuer auf den selbstgenutzten Strom abgeführt werden. Diese Frage ist derzeit noch in Klärung. Eine Entscheidung dazu wird bis Mitte Dezember erwartet.
De Facto kann sich der Anlagenbesitzer auch später noch für den Eigenverbrauch entscheiden, um die Mehrwertsteuerregelung abzuwarten.
C. Meldepflicht im Anlagenregister ab dem 01.01.2009:
Für alle Anlagenbetreiber besteht nun eine Meldepflicht vor Netzanschluss, mit der Standort und Leistung der PV-Anlage registriert werden.
Einflussfaktor Marktentwicklung:
Die Vergütung des Solarstroms ist an die Marktentwicklung gekoppelt. Eine Veränderung der prozentualen Degression um einen Prozentpunkt nach oben oder unten tritt ein, wenn das PV-Marktwachstum die Werte eines vordefinierten Korridors übersteigt oder unterschreitet.
Die Obergrenze des Korridors entspricht einem Marktwachstum von 15 % p.a. (ausgehend vom Jahr 2007 mit 1100 MW neu installierter Leistung). Bei Verlassen des Korridors (Marktwachstum größer oder kleiner 15%) kann der Gleitfaktor also erstmals 2010 angewandt werden.
Einige weiterführende Links:
Wichtigste Änderungen und Fördersätze Photovoltaik (Bundesverband Solarwirtschaft BSW e.V., pdf, 199 KB)
EEG 2009 Gesetzestext (Website Umweltministerium, pdf, 3522 KB
http://www.solarwirtschaft.de
*Alle Angaben zum EEG ohne Gewähr und vorbehaltlich des Inkrafttretens entsprechender Veröffentlichungen des Bundesgesetzblattes
Bundesnetzagentur: Melderegister für PV-Anlagen startet zum 01.01.2009
Der Bundesverband Solarwirtschaft BSW meldet in seinem Newsletter-Report vom 4.11.08 (Zitat)
"Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gegenüber dem BSW-Solar erste Eckpunkte zum neuen Melderegister für Photovoltaikanlagen dargelegt. Die Meldepflicht tritt mit dem novellierten EEG 2009 in Kraft und gilt ab 01.01.2009 für alle danach neu installierten PV-Anlagen oder Anlagenerweiterungen. Anlagenbetreiber müssen demnach Standort und Leistung der Anlage an die Bundesnetzagentur melden.
Ab dem 01.01.2009 wird die BNetzA auf ihrer Internetseite ein Anmeldeformular zur Verfügung stellen. Das Formular wird Angaben zu Standort, Leistung und ggf. weitere Betriebsdaten abfragen und kann vom Anlagenbetreiber oder vom Fachinstallateur ausgefüllt werden. Das Formular muss dann per Post, per Fax oder eingescannt als EMail-Anhang an die Bundesnetzagentur geschickt werden. Diese prüft die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität und schickt dem Anlagebetreiber eine Anmeldebestätigung mit allen gemeldeten Daten. Der Anlagenbetreiber kann die Meldedaten auf diese Weise noch einmal überprüfen. Gleichzeitig erhält der Anlagenbetreiber mit der Anmeldebestätigung einen Beleg zur Dokumentation der Anmeldung gegenüber dem jeweiligen Netzbetreiber.
Aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit bis zum Inkrafttreten der Meldepflicht wird die BNetzA ein automatisiertes Online-Meldeverfahren erst im Laufe des kommenden Jahres einführen können.
Der BSW-Solar steht in engem Kontakt zur Bundesnetzagentur und setzt sich weiterhin für eine einfache und praktikable Umsetzung der Meldepflicht ein. Über weitere Einzelheiten zur Meldepflicht wird der BSW-Solar zeitnah informieren und sich für eine rechtzeitige Verfügbarkeit des Anmeldeformulars bei Installateuren, Handel und Systemanbietern einsetzen."
Weiterführende Links:
http://www.bundesnetzagentur.de
Initiative Anlagenpass: Vertrauen in Photovoltaik
Was ist der neue Anlagenpass und was soll er leisten?
Es handelt sich um eine Initiative des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) und des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) mit Unterstützung des TÜV Rheinland sowie Vertretern von Photovoltaik-Herstellern, Händlern, Handwerkern, Solarinstituten, Gutachtern, Solarversicherungen und Finanzierern.
Mit dem Pass informiert der Installateur der Photovoltaikanlage den Kunden über alle relevanten Anlagendaten. Er überreicht den Pass bei Fertigstellung. Der Anlagenverkäufer bestätigt per Unterschrift, dass die übergebene PV-Anlage den Angaben im Anlagenpass entspricht.
Der Anlagenpass besteht aus folgenden Teilen:
![]() |
dem Anlagenpass selbst mit den grundlegenden Anlagendaten |
Was leistet der Pass?
Der Kunde wird mit dem Anlagenpass ausführlich über seine erworbene Anlage und die Qualität von Komponenten und Installation informiert. Darüber hinaus ist der Pass so konzipiert, dass er dem Handwerker als Checkliste dienen kann, um die häufigsten Fehlerquellen, die bei einer Installation auftreten können, auszuschließen. Für beide Seiten entsteht so mehr Sicherheit und höhere Transparenz.
"Mit dieser Qualitätsinitiative trägt die Solarbranche und das Handwerk entscheidend dazu bei, die hohe Qualität der Photovoltaikanlagen zu erhalten und weiter zu erhöhen. Wir freuen uns deshalb über eine intensive Anwendung." (Gerhard Stryi-Hipp,Geschäftsführer BSW-Solar).
Registrieren Sie sich
unter folgendem Link ab sofort, um den Pass zu nutzen. Der Anlagenpass wird durch Unterschrift des Handwerkers gültig und durch Aufkleben einer Siegelmarke mit Registriernummer wird die Registrierung bestätigt. Formularblöcke und Siegel erhält der Handwerker von der "Qualitätsgemeinschaft Photovoltaik".
http://www.photovoltaik-anlagenpass.de/
Alle registrierten Installationsbetriebe werden auf der Homepage der "Qualitätsgemeinschaft Photovoltaik" gelistet und können über die PLZ recherchiert werden.
Zur Ansicht hier der Anlagenpass als pdf:
Anlagenpass ( als pdf, 275 KB)
Information Kreditwesen:
Die aktuellen Zinssätze zur Finanzierung von Umweltinvestitionen finden Sie bei der KfW-Förderbank unter folgendem Link:
https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger
Folgende Eingaben in der Suchmaske leiten Sie zu den Zinssätzen für Solarstromerzeugung:
